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Joseph Hörmann von Hörbach (1815-1818)

Joseph Anton Hörmann von Hörbach wurde 1778 in Innsbruck geboren. Er entstammte einem erbländisch-österreichischen Adelsgeschlecht aus Tirol. Hörmann von Hörbach war ein Jurist, der sein ganzes berufliches Leben dem Dienst am Königreich Bayern widmete.
Zum Polizeikommissar in Aschaffenburg wurde er am 28. Januar 1815 ernannt. Nachdem Jakob Leo 1815 aus seinem Amt geschieden war, übernahm der Polizeikommissar die Leitung der Stadtverwaltung als Bürgermeister. Kurz davor, am 26. Juli 1814, war Aschaffenburg ein Bestandteil des Untermainkreises und des bayerischen Königreichs geworden.
In seiner Amtszeit (1815-1818) waren die bayerischen Polizeikommissariate bzw. Polizeigerichte ausgesprochene Verwaltungsbehörden, die Position des Stadtgerichts wurde also gestärkt. Die Justiz und die Verwaltung wurden getrennt. Im September 1818 nahm Christian Pfaff die Stelle als Stadtoberhaupt ein. Joseph Hörmann von Hörbach blieb aber noch bis 1828 Polizei-Kommissar in Aschaffenburg.
Am 1. Mai 1840 wurde er von König Ludwig I. (1786–1868) zum Regierungspräsidenten des Isarkreises (Oberbayern) ernannt. Zu diesem Zeitpunkt war er Staatsrat im außerordentlichen Dienst und Appellationsgerichtspräsident im Isarkreis. Seine Pensionierung als Regierungspräsident erfolgte mit Wirkung vom 1. März 1847.
Joseph Anton Hörmann von Hörbach starb am 30. April 1852 in München im Alter von 73 Jahren.

 Quelle: Stadtoberhäupter. Bürgermeister und Oberbürgermeister in Aschaffenburg, von Carsten Pollnick/Susanne von Mach, S. 15-18, Aschaffenburg 2020, Stadt- und Stiftsarchiv.

 

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