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Aschaffenburg als Sitz der Bundesanstalt für Arbeit – ein Versuch

Aschaffenburg hat es nie an Selbstbewusstsein gemangelt. Das zeigte sich auch in den ersten Nachkriegsjahren, als die Stadt sich 1951 als Sitz der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bewarb, zusammen mit Städten wie Frankfurt am Main, Essen, Köln, Kassel, Kiel, Koblenz, Nürnberg, Stuttgart und Würzburg.[1] Wie kam es dazu?

Am 8. Mai 1945 war der Zweite Weltkrieg zu Ende. Nach der Kapitulation gab es von der untergegangenen Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nur noch die Arbeitsämter, die ihre Aufgaben nun nach den Weisungen der Militärregierungen ausführten. Für die Besatzungsmächte zählten sie zu den wichtigsten Behörden im Nachkriegsdeutschland. Per Kontrollratsbefehl Nr. 3 vom 17. Januar 1946 wurden alle arbeitsfähigen Frauen (15 bis 50 Jahren) und Männer (14 bis 65 Jahren) verpflichtet, sich beim Arbeitsamt registrieren zu lassen. Wer das nicht tat, erhielt keine Lebensmittelkarten. Auch die Lenkungsverordnung vom 1. September 1939 galt weiter: Arbeitskräfte durften nur mit der vorherigen Zustimmung der Arbeitsämter eingestellt und entlassen werden. Zur Steuerung der Arbeitskräfte benutzte man die in der NS -Zeit eingeführten Arbeitsbücher und Karteien weiter.[2]

Allgemein bestand Übereinstimmung, dass die Errichtung einer bundeseinheitlichen Organisation der Arbeitsverwaltung wichtig sei. Bereits 1948 lagen für die geplante Bundesanstalt Gesetzentwürfe vor.[3] Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich im Januar 1950 auf einen gemeinsamen Standpunkt verständigt. Sie wollten hinsichtlich der Selbstverwaltung vor allem zwei Punkte anders als im Gesetz von 1927 geregelt haben: Keine Vertretung der öffentlichen Körperschaften in den Organen, und die Leiter der Dienststellen sollten nicht einfach von oben ernannt, sondern von den Organen gewählt werden.

Die Bundesregierung ignorierte jedoch in ihrem Kabinettsbeschluss vom 2. Februar 1951 diese Forderungen. Der Bundesrat forderte am 2. März 1951 in mehreren Punkten eine Abänderung der Regierungsvorlage, zum Beispiel: die Vertretung der öffentlichen Körperschaften auch im Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes, die Wahl des Dienststellenleiters durch die Organe, die Festlegung des Sitzes der künftigen Hauptstelle durch den Verwaltungsrat. Von den Anträgen übernahm die Bundesregierung aber nur den Vorschlag der vollständigen Drittelparität in allen Ebenen. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Verteilungsplan von 44 Oberbehörden über das gesamte Bundesgebiet beschlossen und im Entwurf zum Errichtungsgesetz Koblenz zum Sitz der künftigen Hauptstelle bestimmt.

Der Bundesrat verlangte die Einschaltung des Vermittlungsausschusses.[4] Darin wurden auch Kriterien für den zukünftigen Sitz genannt. Die Sozialpartner sollten prüfen, welcher „Ort im Hinblick auf seine Verkehrslage und die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sowie die finanziellen Auswirkungen für die Unterbringung der Bundesanstalt am besten geeignet ist“.

In der 156. Sitzung des Bundestages am 5. Juli 1951[5] berichtete der Bundestagsabgeordnete Dr. Wellhausen (FDP) über die Sitzungen des Ausschusses für Arbeit zum Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Aufgrund der Fülle der Vorschläge habe der Ausschuss für Arbeit zehn Mal getagt und zur Frage des Sitzes der Bundesanstalt in § 2 gar eine Unterkommission eingesetzt. Die Mehrheit des Ausschusses war der Meinung, dass der Sitz per Gesetz festgelegt werden müsse. Die Regierung hatte in ihrem Entwurf Koblenz vorgeschlagen. Diesem Vorschlag hatte sich die Mehrheit des Ausschusses angeschlossen. Der Ausschuss war außerdem der Meinung, dass man sich nicht vom Interesse der Städte leiten lassen solle, sondern vom Ziel „schnell eine arbeitsfähige Bundesanstalt zu schaffen“. Koblenz habe bezugsfähige Verwaltungsräume, liege in der Nähe zum Regierungssitz Bonn und der Zentralen der Sozialpartner und sei als Sitz einer obersten Bundesbehörde vorgesehen.

In den einzelnen Lesungen des Gesetzes kam es zu unterschiedlichen Mehrheiten: in der 2. Lesung war Kassel als Sitz gewählt, in der 3. Lesung wurde Koblenz als Sitz abgelehnt. Schließlich trennte man das Errichtungsgesetz vom Sitzgesetz. Danach wurden Nürnberg, Koblenz und Kassel wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Den Antrag für Nürnberg hatte die SPD-Fraktion und die Landesgruppe der CSU formuliert. Nach 10 Abstimmungen, davon 5 Hammelsprünge, hatte sich Nürnberg durchgesetzt. Obwohl der Bundesrat gegen diese Entscheidung stimmte, unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss am 29. November 1951 das Sitzgesetz.[6]

Am 2. Mai 1952 nahm die Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg ihre Arbeit auf.

Wer die Initiative zur Bewerbung Aschaffenburgs als Sitz der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegeben hatte, welches Gremium dies befürwortet hat, wie die Bewerbungsmodalitäten waren und wie die abschlägige Entscheidung schließlich aufgenommen wurde, blieb bei meinen Recherchen im Dunkeln.

Ich habe versucht, mich von zwei Seiten den Grundlagen der Entscheidung zu nähern: Von Seiten der Entscheider, quasi von oben. Deshalb habe ich in der Parlamentsdokumentation im Bundestagsarchiv recherchiert. Dort ist ausführlich das Gesetzgebungsverfahren dokumentiert. Auch Protokolle des Ausschusses für Arbeit in der 1. Wahlperiode liegen vor. Die Bewertung der Bewerbungen um den Sitz der Bundesanstalt wurden an einen Unterausschuss weitergeleitet, von dessen Sitzungen leider keine Quellen mehr zur Verfügung stehen.[7]

Von Seiten der Initiatoren, quasi von unten: Der Bundestagsabgeordnete Hugo Karpf (CSU) vertrat den Wahlkreis Aschaffenburg in der 1. Wahlperiode im Bundestag. Als ausgewiesener Sozialpolitiker („Vater des Heimarbeitergesetzes“) müsste er über die Verhandlungen um den Standort der Bundesanstalt eingebunden gewesen sein. Leider führte die Nachfrage beim Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung zu keinem Ergebnis.[8]

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine eigene Sammlung zur Entwicklung der Arbeitsverwaltung in Deutschland (SEAD). Die Recherche dort führte ebenfalls zu keinem Ergebnis.[9]

Auch die Recherche im Stadt- und Stiftsarchiv blieb ohne Erfolg, ebenso wie im Archiv der regionalen Presse, der Zeitung „Main-Echo“.[10] Die telefonische Auskunft bei einem ehemaligen Mitarbeiter des Arbeitsamts Aschaffenburg, der 1942 seinen Dienst in der Behörde anfing und später eine leitende Stellung innehatte, brachte kein Ergebnis.

Vielleicht kann die Veröffentlichung dieser Recherche noch Licht in die Bewerbungsinitiative von Aschaffenburg bringen. Die Bundesagentur für Arbeit ist heute mit fast 100.000 Beschäftigten die größte Behörde des Bundes. Sie hat ihren Sitz in Nürnberg.

Anmerkungen:

[1] Gesetz über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, BGBl. Teil 1, 29.11.1951, S. 919.

[2] Maier Dieter G., Anfänge und Brüche der Arbeitsverwaltung bis 1952, Brühl 2004, S. 144ff.

[3] Vgl. Antrag der SPD-Fraktion, BT-Drs. 1127, und der CDU/CSU-Fraktion, BT-Drs. 1179.

[4] Vgl. Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 27.07.1951, BT-Drs. 2523.

[5] Protokoll der 156. Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.07.1951. Siehe auch Protokoll-Auszug.

[6] Schmuhl Hans-Walter, Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871-2002, Nürnberg 2003, S. 415f.

[7] Mail vom 01.04.2022 vom Leiter der Gesetzesdokumentation ID2 im Parlamentsarchiv.

[8] Mail vom 08.02.2022 vom Leiter Schriftgutarchiv der Hauptabteilung Wissenschaftliche Dienste/Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP).

[9] Mail vom 06.04.2022 von der Sammlung der BA zur Entwicklung der Arbeitsverwaltung in Deutschland (SEAD-BA).

[10] Main-Echo vom 24.02.1951: Ein Hinweis auf Koblenz als Standort der Bundesanstalt, Aschaffenburg Fehlanzeige. Main-Echo vom 12.07.1951: Hinweis auf Nürnberg als endgültigen Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

 

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